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   BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 10.97   

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BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 10.97 (https://dejure.org/1997,11157)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1997 - 1 WB 10.97 (https://dejure.org/1997,11157)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - 1 WB 10.97 (https://dejure.org/1997,11157)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Verwendungsentscheidung gegenüber einem Soldaten - Grenzen des Ermessens bei der Entscheidung über die Verwendung eines Soldaten - Berücksichtigung persönlicher Belange eines Soldaten bei der Entscheidung über seine Versetzung - ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 10.97
    Diese Richtlinien sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats rechtlich unbedenklich (vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [ff.]>, vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 45.90 - und vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 114.96 -).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die berufliche Situation und eine Umzugsunwilligkeit der Ehefrau sowie Haus- und Wohnungseigentum am bisherigen Dienstort oder in dessen Nähe keine Versetzungshindernisse im Sinne von Nr. 7 der vorstehend genannten Richtlinien darstellen (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [215]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51>, vom 5. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 66.93 - und vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 108-111.95 -).

  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96

    Bekanntgabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 10.97
    Förmliche Versetzungsverfügungen bedürfen als militärische Erstmaßnahmen keiner Rechtsbehelfsbelehrung (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251>, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 - und vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 95.96 -).

    Ebensowenig bilden sie einen zwingenden Versetzungsgrund im Sinne dieser Regelung (vgl. Beschlüsse vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 78.95 - und vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 95.96 -).

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 10.97
    Vielmehr entscheidet der militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten allein nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 ff.>).
  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 10.97
    Ein Verpflichtungsbegehren mit dem Ziel, auf einen bestimmten Dienstposten versetzt zu werden, kann auch dann verfolgt werden, wenn der begehrte Dienstposten mit einem anderen Soldaten besetzt ist (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [ff.]>).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 10.97
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die berufliche Situation und eine Umzugsunwilligkeit der Ehefrau sowie Haus- und Wohnungseigentum am bisherigen Dienstort oder in dessen Nähe keine Versetzungshindernisse im Sinne von Nr. 7 der vorstehend genannten Richtlinien darstellen (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [215]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51>, vom 5. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 66.93 - und vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 108-111.95 -).
  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 10.97
    Die vom Antragsteller beantragte Verpflichtung des BMVg, ihn auf den Stabsfeldwebel-/Hauptfeldwebel-Dienstposten beim NATO E 3 A-Verband in G. zu versetzen, könnte vom Senat deshalb nur ausgesprochen werden, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur in dieser Weise ausgeübt werden könnte, wenn also jede andere Verwendungsentscheidung als die beantragte als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (vgl. Beschluß vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [ff.]>).
  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 10.97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - ) ist dem gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ein der Klargeerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut fremd.
  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 10.97
    Diese Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte mit der Ablehnung eines Verwendungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [245 f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 45.90

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 10.97
    Diese Richtlinien sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats rechtlich unbedenklich (vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [ff.]>, vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 45.90 - und vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 114.96 -).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 33.95

    Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens - Verdacht einer

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 10.97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - ) ist dem gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ein der Klargeerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut fremd.
  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 63.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung bei der Bundeswehr -

  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96

    Versetzung eines Soldaten auf einen gleichwertigen Dienstposten - Zulässigkeit

  • BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82

    Verwendung eines Soldaten - Förderungswürdigkeit - Versetzung - Umsetzung -

  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 78.95

    Versetzungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens -

  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 114.96

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung -

  • BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 20.93

    Anspruch eines Soldaten auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten -

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 34.00

    Beförderung eines Soldaten - Vernichtung eines in rechtswidriger Weise zustande

    Der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens wird in Fällen wie dem vorliegenden durch die Beschwerde- bzw. Antragsschrift bestimmt (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]> m.w.N., vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - , vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 10.97 - und vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 17.99 -).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 10.01

    Möglichkeiten eines Soldaten zur Durchsetzung einer Beförderung und einer

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird durch die Antragsschrift oder wenn - wie hier - ein Beschwerdeverfahren stattgefunden hat, durch die Beschwerdeschrift bestimmt (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [BVerwG 27.07.1977 - 1 WB 19/76] [325]> m.w.N., vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - , vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 10.97 - und vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 17.99 -).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 17.99

    Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung

    Der Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wird ausschließlich durch die Antragsschrift oder wenn - wie im vorliegenden Fall - ein Beschwerdeverfahren stattgefunden hat, durch die Beschwerdeschrift bestimmt (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - < BVerwGE 53, 321 [325] > m.w.N., vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - und vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 10.97 -).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 88.98

    Personelle Alternativen eines verbalen Eingriffs in die Rechte eines Soldaten -

    Soweit sein in der weiteren Beschwerde und im gerichtlichen Verfahren enthaltenes Vorbringen über das in der Beschwerde vom 7. März 1998 geltend gemachte Begehren hinausgeht, stellt es eine Erweiterung des ursprünglichen Beschwerdevorbringens dar und ist deshalb unzulässig, denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]>, vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 33.95 - , vom 29. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 10.97 - und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 7.98 -) ist dem gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut fremd.
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